AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote er­folgen aus­schließlich auf Grund dieser Geschäftsbe­dingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis­tung gelten diese Bedin­gungen als angenom­men. Der Geltung der Allgemeinen Ge­schäftsbedin­gun­gen des Käufers wird bereits hiermit widerspro­chen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen. Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestim­mung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglich­keit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsausle­gung, die sich am Sinn und Zweck dieser AGB zu orientieren hat, ausgefüllt werden.

(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingun­gen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestäti­gen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbind­lich und freibleibend. Berichtigungen von Druck- und Rechenfeh­lern sowie von Irrtümern behalten wir uns vor.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungs­werte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusi­cherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich be­zeich­net.

(3) Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens je­doch mit Ausführung der Leis­tung oder Lieferung, zu­stande.

§ 3 Preisstellung

(1) Soweit ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren allgemein gültigen Preisen am Ver­sandtage. Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise in € (Euro) und verstehen sich un­frei, zuzüglich Mehr­wertsteuer, Kosten für Verpackung und Versiche­rung.

(2) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Ange­bote sind, auch bezüglich der Preisangaben, frei­bleibend und unverbindlich, zwi­schenzeitliche Ände­rungen behalten wir uns vor.

(3) Angebotspreise verstehen sich, insofern nicht anders ausge­wiesen, als Lieferpreise je Produkt.

(4) An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit.. Kosten der An- und Abfahrt, sowie Spesen trägt der Kunde.

(5) Als Berechnungsgrundlage für erbrachte Leis­tungen und sonstige Kosten gelten unsere jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten. Wir behalten wir uns vor, diese auch ohne Vorankün­digung jederzeit zu ändern. Werden Kostensätze explizit vertraglich vereinbart, gelten diese.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Liefer­fristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeiti­gen Belieferung von uns durch Zulieferer und Hersteller.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvor­hersehbaren Ereig­nissen, die die Lieferung wesent­lich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen ins­besondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behörd­liche Anordnungen, Nicht­erteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnah­men zur Beschränkung des Handelsver­kehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebs­störungen jeder Art, Verkehrs­störungen, Naturer­eignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei uns, unseren Liefe­ranten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschie­ben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teil­weise zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener schriftli­cher Nachfristsetzung (min­destens 14 Tage) be­rechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teil­weise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird ent von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenser­satzansprüche herleiten. Auf die ge­nannten Umstände kann sich ent nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrich­tigt wurde.

(4) Sofern ent die Nichteinhaltung verbindlich zuge­sagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rech­nungs­wertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende An­sprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug be­ruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit seitens ent.

(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstän­dige Leistung.

(6) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kun­den zu versichern.

§ 5 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Per­son übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden ver­zögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Ver­sand­bereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkos­ten durch uns hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 6 Annahmeverzug

(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käu­fers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. ent kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

(2) Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an ent als Ersatz der entstehenden La­gerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lager­kosten können wir den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

(3) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetz­ten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abneh­men zu wollen, kann ent die Erfüllung des Vertrages ver­weigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des ver­ein­barten Bruttopreises, es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderun­gen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kun­den jetzt oder künftig zustehen, sowie bis zur vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventual­ver­bindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch für geistiges Eigentum bei Entwicklungsaufträgen und Leistungen im Werkver­tragsrecht. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung oder Vervielfäl­tigung ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Schutzrechte, die wir bei der Entwicklung erwirken, bleiben unser Eigentum.

(3) Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Projektie­rung von Lösungen im Rahmen von Angeboten sind geistige Leistungen unseres Hau­ses im Sinne des Urheberrechtes. Die Weitergabe, Kopie oder sonstige Verwertung ist untersagt. Im Falle des Missbrauches behalten wir uns Berech­nungs- bzw. Schaden­ersatzansprüche vor.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

(5) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt dro­hender Zahlungs­verzug nahe, ist seine Kreditwürdig­keit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zu­rückzunehmen oder ggf. Abtretung der Heraus­gabean­sprüche des Käufers gegen Dritte zu verlan­gen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Entspricht die von ent erstellte oder gelieferte Hard- oder Software nicht dem vertraglichen Leis­tungsumfang, so hat uns der Kunde dies unverzüg­lich schriftlich anzuzeigen. Wir leisten dann Gewähr durch kostenlose Nachbesserung. Die Gewährleis­tungs­frist beträgt 24 Monate, beginnend mit Auslie­ferung oder Abnahme.

(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesi­cherte Eigenschaften, wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungs­ansprü­che des Kunden, insbesondere unter Aus­schluss jeglicher Folge­schadensansprüche, Ersatz oder bessern die Hard- oder Software nach. Mehr­fache Nachbesserungen sind zulässig.

(3) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile aus­gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikati­onen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln, es sei denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Man­gel nicht hierauf zurückzu­führen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremd­eingriff sowie das Öffnen von Geräten zu­rückzuführen ist. Des weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Serien­nummer festzu­stellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts- und Leistungs­merkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.

(4) Bei Schäden, die auf den in Abs. 3 genannten Ausschlussgrün­den beruhen sind wir berechtigt, die durch Fehlersuche und / oder Reparatur der Ware entstandenen Kosten dem Kunden in Rech­nung zu stellen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei uns bestellte Wa­ren unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden und Beanstan­dungen innerhalb 7 Tagen uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt die Gewährleis­tung, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung nicht erkennbar. Die Rückgabe der Ware ist nur dann möglich, wenn Nachbesserung oder Um­tausch nicht durchgeführt werden konnten.

(6) Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich un­se­rer Forderungen zu.

(7) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Er­füllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlos­sen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(8) Für gebrauchte Teile gilt eine gesetzliche Ge­währleistungsfrist von längstens 6 Monaten. Um­tausch oder Rückgabe aus nichtigen Grund sind ausgeschlossen.

(9) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausge­schlossen, welches insbesondere für Verschleiß­teile, wie Druckköpfe, Farb­bänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien gilt.

(10) Bei Geräten bzw. Teilen, die uns aus Gewähr­leistungsgründen übersandt worden und bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung.

§ 9 Haftungsbegrenzung

(1) Der Kunde wird uns unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung unserer ver­tragli­chen Leistungen erforderlich sind. Der Kunde wird uns insbesondere auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprü­fen. Der Kunde wird uns auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, ge­hen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für zeitli­che Verzögerungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanwei­sungen zu befolgen und insbeson­dere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu erset­zen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.

(3) Der Kunde hat bei Einsendung oder Überlas­sung zu reparie­render Geräte dafür Sorge zu tra­gen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Ko­pien gesichert werden, da diese bei Reparaturein­griffen verloren gehen können. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene Datenbe­stände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung werden ebenfalls nicht übernommen.

§ 10 Zahlungsbedingung

(1) Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Anderweitige Zah­lungskonditionen behalten wir uns vor. Unseren Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht gegen­über unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Ge­genforderungen möglich, die von uns un­bestritten und rechtskräftig anerkannt sind.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme er­folgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wech­selspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

(4) Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslau­tender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forde­rungen durch die Zah­lung des Kunden erfüllt sind.

(5) Ist der Kunde im Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken be­rechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkre­dite, mindestens jedoch 4 % über dem Bundes­bank­diskontsatz, zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

(6) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun­gen nicht nach­kommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks he­reingenommen haben. Wir sind in diesem Fall au­ßerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis­tung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurück­zutreten oder Scha­densersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei erheblichen Zahlungsverzug haben wir das Recht, gelieferte Ware in Sicherheitsverwahrung zu neh­men. Die Kosten für die Sicherheitsverwah­rung trägt der Kunde.

(7) Bei Neukundengeschäften oder sonstigen Zah­lungsverzügen behalten wir uns in jedem Fall Bar­zahlung vor.

(8) Gerät der Kunde bei Leistungen, welche wir durch monatlich regelmäßige Leistungen erbringen mit seinen Zahlungen in Verzug, unterbrechen wir die weitere Erbringung der vertraglich vereinbar­ten Leistung, bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Kunde ermächtigt ent und ist damit einver­standen, die im Zusammenhang mit der Geschäfts­be­ziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verar­beiten, zu speichern und auszuwerten.

(2) ent speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner sind wir berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Infor­mationsschreiben zu den Aufträgen und für E-Mail-Werbung zu nut­zen.

(3) ent gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittel­ten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrech­nungs- und buchhalterische Zwecke.

(5) ent verpflichtet sich, alle uns im Zusammenhang einer Ge­schäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten Datenbestände des Kunden vertraulich zu behan­deln. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Daten oder Datenbestände, die durch die Begehung einer schweren Straftat erlangt wurden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Erfurt. Soweit der Käufer Voll­kaufmann, juristi­sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver­mögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Ver­trägen oder damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehun­gen für beide Teile nach unserer Wahl das Amts- oder Landgericht Erfurt als Ge­richtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen ande­ren Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren ( 688 ff ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Erfurt vereinbart.

(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesre­publik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts Anwendung.

Erfurt, 01.06. 2003

Erweiterte AGB für das Webhosting (AGB-WH)

1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Webhosting (AGB-WH) sind Bestandteil aller Verträge die Web­hosting zum Inhalt haben und gelten zusätzlich zu den AGB der Firma ENT(nachfolgend: ENT).

2. Geltungsbereich

ENT erbringt alle Leistungen selbst oder durch Dritte ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. ENT kann seine Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Frist ändern. Die Ankündigung der Änderung findet ausschließlich auf den Internetseiten von ENT statt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist ENT berechtigt, den Vertrag zu dem Zeit­punkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

3. Vertragsangebot, Vertragslaufzeit, Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt nach Auftragsbestätigung durch ENT oder mit erster Erfüllungshandlung seitens ENT zustande. Die Vertragslaufzeit wird in den Angeboten gekennzeichnet und verlängert sich automatisch um die gleiche Ver­tragslaufzeit, wenn nicht 3 Monate zum Vertragslaufzeitsende schriftlich gekündigt wird.

4. Vertragsgrundlagen

Wenn ENT ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat trägt der Kunde das Risiko dafür, dass der Vertragsge­genstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domainnamen wird ENT im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle DENIC, Schlund, Verisign oder anderen Organisationen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. ENT hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. ENT kann keine Registrierung einer Domain garantieren. Bei Antragsablehnung durch die Registrierungsstellen resp. einer nicht zustande kommenden Registrierung infolge von einer Registrierung durch Dritte wird ENT den bezahlten Bet­rag gutschreiben. ENT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rech­ten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde ist verpflichtet, den gewählten Domainnamen auf Ver­stöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Domain beruhen, stellt der Kunde ENT hiermit frei.

5. Abnahme

Sofern nicht anders vereinbart, gilt die vertragliche Leistung von ENT mit Nutzung durch den Kunden als angenom­men.
5.1 Bei Domainregistrierungen gilt die Abnahme bereits bei Eintragung in die Datenbank der Registrierungsstelle.

6. Eigentumsvorbehalt, Zahlung

Die gelieferte Ware und Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ENT.
6.1 Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann ENT unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nach­frist gesetzt hat.
6.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittene oder rechtskräftig titulierte Gegenforderungen aufrechnen.

7. Veröffentlichte Inhalte, Massenmailings, Mailingaktionen via electronic Mail

Der Kunde stellt ENT von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den Server frei und si­chert zu, daß er den Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung obszönen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwenden wird. Der Kunde darf erotisches/pornographisches Material auf dem Server speichern und ver­öffentlichen, wenn er gemäß den gesetzlichen Vorschriften den Zugang beschränkt.
7.1 Er ist verpflichtet ein Impressum auf der Internetseite zu veröffentlichen.
7.2 Der Kunde wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen- Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen.
7.3 Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich.
7.4 ENT kann den Vertrag fristlos kündigen und den Server sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder öffentlichen Anstoß erregt (Pornographie, fremdenfeindlicher Inhalt, etc.). Es besteht von Seiten ENT keine Prüfungspflicht der Seiten des Kunden.
7.5 ENT behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden zu sperren, falls dieser Programme auf seinem Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen können. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über e-Mail Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den e-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. ENT behält sich das Recht vor, bei Verstoß den Server vorübergehend oder langfristig zu sperren.

8. Haftung, Schadenersatzansprüche

ENT übernimmt keine Garantie dafür, daß der Server für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.
8.1 Für Schäden haftet ENT nur dann, wenn ENT eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefähr­denden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens ENT zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von ENT auf solche typischen Schäden begrenzt, die für ENT zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ver­nünftigerweise voraussehbar waren. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch einen Erfüllungsgehilfen von ENT verur­sacht wurde.
8.2 Ausdrücklich haftet ENT nicht für Datenverluste, die auf Grund fehlerhafter Hard- oder Software entstanden sind. Insofern nicht Vertragsgegenstand obliegt ausschliesslich dem Kunden die Datensicherung.
8.3 Die Haftung von ENT wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender ge­setzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
8.4 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung TKV bleibt die Haftungsregelung des §7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
8.5 Die Haftung je Schadensfall ist auf den Auftragswert beschränkt.
8.6 In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf € 2.000 beschränkt.

9. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, von ENT erhaltene Passwörter und Logindaten streng geheim zu halten und ENT unver­züglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte an diese Daten gelangt sind.
9.1 Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Logindaten und Passwörter Leistungen von ENT nutzen, haftet der Kunde gegenüber ENT auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.
9.2 Der Kunde testet gründlich jedes zu verwendende Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Der Kunde wird darauf hingewie­sen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen.
9.3 Bei einer Kündigung von einem Vertragsparter darf ENT die Domain des Kunden löschen oder an die Registrie­rungsstelle zurückgeben. Bei einer Kündigung des Kunden ist dieser verpflichtet, sich direkt an die Registrierungs­stelle zu wenden, damit seine Domain zu einem anderen Provider transferiert werden kann. ENT hat keinen Einfluss auf den Transfer der Domain und kann diesen auch nicht durchführen.

10. Datenschutz
ENT speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde ist damit einverstan­den, dass seine persönlichen Daten und Rechnungsdaten im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer anderen rechtli­chen Auseinandersetzung zwischen den Vertragspartnern an Dritte weitergegeben werden. Dritte können Anwälte, Inkassofirmen, Klagegemeinschaften oder öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Schuldnerlisten sein.

11. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schrift­form. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Kaufmann ist, Erfurt (Thüringen). Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an­stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe­kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses verein­bart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständig­keiten.

Stand: 08.12.2008

ent-erfurt.de